Kärntner Gesetzesnovellen als Turbo für den Erneuerbaren-Ausbau

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Der Ausbau von erneuerbarer Energie muss zügiger vorangehen, damit Kärntens ambitionierte Klimaziele auch erreicht werden.

„Um Genehmigungsverfahren im Bereich der Leitungserrichtung sowie der Erzeugungsanlagen zu beschleunigen, haben wir innerhalb eines Jahres bereits zwei Novellen des Kärntner Elektrizitätsgesetzes (K-EG) und des Kärntner Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (K-ElWOG) auf den Weg gebracht“,

berichtet Energie-Landesrätin Sara Schaar.
Diese sind bereits in Kraft und enthalten vor allem Bestimmungen zur Verfahrensvereinfachung und zum Abbau bürokratischer Hürden.

Erleichterungen im Leitungsbereich

Eine wesentliche Erleichterung betrifft den Ausbau des Stromnetzes: So müssen Erdverkabelungen im Nieder- und Mittelspannungsbereich nicht mehr elektrizitätsrechtlich genehmigt werden, sofern dafür von den betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern eine Zustimmung vorliegt.

„Damit wird ein Netz-Ausbau durch kürzere Genehmigungsverfahren forciert und beschleunigt“,

so Schaar.

Erleichterungen im Anlagenbereich

Bewilligungsfrei gestellt wurden auch Anpassungen von Leitungsanlagen an den Stand der Technik.

„Damit schaffen wir die Möglichkeit, dass ohne zusätzliche Bewilligungen Leiterseile, Erdkabel sowie Isolatoren oder Zubehörteile erneuert werden können, womit wir einen wesentlichen Beitrag zur optimalen Modernisierung der bestehenden Netzinfrastruktur leisten“,

so Schaar.
Künftig sei es nämlich wesentlich, dass Netzbetreiber ihre Leitungsinfrastruktur so anpassen können, dass auch Einspeise-Beschränkungen mittel- bis langfristig aufgehoben werden können. Solche Beschränkungen müssen derzeit teilweise vorgenommen werden, um einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb gewährleisten zu können.
Genehmigungsfrei sind nun auch Anpassungen aller Erzeugungsanlagen an den Stand der Technik, wofür bisher eine elektrizitätsrechtliche Bewilligung vonnöten war. Schaar:

„Dies ist ein wesentlicher Beitrag für das so wichtige Re-Powering. Bestehende, bereits bewilligte Anlagen können damit ohne bürokratische Hürden an den aktuellen Stand der Technik angepasst und vor allem hinsichtlich ihres Wirkungsgrades optimiert werden.“

Hierfür ist lediglich eine Anzeige an die Behörde und ein Nachweis notwendig, dass durch die Re-Powering-Maßnahme keine zusätzlichen Immissionen bzw. negative Auswirkungen auf Anrainer entstehen.

Beispiel aus der Windkraft

„Ein Beispiel: In der Vergangenheit musste bei einem Windkraft-Projekt jene Turbine eingebaut werden, die in den Einreichunterlagen angegeben war – obwohl vielleicht Jahre zwischen Einreichung und Bewilligung lagen. In der Zwischenzeit hat sich die Turbinen-Technik stark weiterentwickelt. Wollte man die neueste Turbinen-Technik einbauen, war ein neuerliches Genehmigungsverfahren notwendig. Mit der Novelle ist die Anpassung an den neuesten Stand der Technik nicht mehr genehmigungspflichtig, wenn sich durch die Änderung keine zusätzlichen Emissionen ergeben“,

führt Schaar aus.
Eine weitere Änderung betrifft auch die Eliminierung von Mehrfachbewilligungen, die für Anlagen bisher aufgrund unterschiedlicher Gesetze nötig waren.

„Rechtlicher Spagat“

„Insgesamt bringen die Novellen wesentliche Erleichterungen für den Erneuerbaren-Ausbau. Die Bundesregierung zieht mit der derzeit noch nicht beschlossenen UVP-G-Novelle als Maßnahme zur Verfahrensbeschleunigung nach. Im Rahmen unserer Möglichkeiten haben wir mit den beiden jüngsten Novellen wesentliche Verfahrensvereinfachungen umgesetzt. Entscheidend ist, dass der Erneuerbaren Ausbau effizient, jedoch immer unter Wahrung der Rechte von Bürgerinnen und Bürgern erfolgt. Diesen ,rechtlichen Spagat‘ haben wir mit den beiden Novellen versucht zu meistern“,

so Schaar abschließend.
Quelle: LPD Kärnten